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Allgemeine Bedingungen für Beratung, Schulungen und Workshops
1. Leistungsumfang und Vertrag
Art und Umfang von Beratung, Schulung und Workshops ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und der Vereinbarung mit dem Auftraggeber. Individuelle Absprachen gehen diesen Bedingungen vor. Die vertragliche Einordnung als Dienst- oder Werkleistung richtet sich nach der konkret vereinbarten Leistung; ein bestimmter Projekterfolg ist nur geschuldet, wenn er ausdrücklich und wirksam als Leistung vereinbart wird.
2. Mitwirkung und Entscheidungen
Der Auftraggeber stellt erforderliche Informationen rechtzeitig bereit und prüft die Eignung eigener Daten, Annahmen und Ausgangsmodelle. Consideo erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht. Modelle, Simulationen, KI-gestützte Analysen, Szenarien und Empfehlungen dienen der Information und Entscheidungsvorbereitung. Der Auftraggeber entscheidet eigenverantwortlich über ihre Umsetzung. Consideo garantiert keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg oder die Richtigkeit späterer Kundenentscheidungen; gesetzliche Ansprüche wegen eigener Pflichtverletzungen bleiben erhalten.
3. Arbeitsergebnisse, Methoden und Know-how
Der Auftraggeber darf die eigens für ihn erstellten Arbeitsergebnisse für seine vertraglich vorausgesetzten Zwecke nutzen, auch kommerziell. Soweit urheberrechtliche Rechte einzuräumen sind, geschieht dies im hierfür erforderlichen Umfang. Allgemeine Methoden, Vorlagen, Software, technische Werkzeuge und bestehendes Know-how von Consideo verbleiben bei Consideo beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. Abweichende oder weitergehende Nutzungsrechte können individuell vereinbart werden.
4. Gegenseitige Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse und nicht zur Veröffentlichung bestimmte Unterlagen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur für den vereinbarten Zweck. Ausgenommen sind insbesondere nachweislich öffentlich bekannte, rechtmäßig bereits bekannte oder unabhängig entwickelte Informationen sowie gesetzlich gebotene Offenlegungen. Erforderliche Einbindung von Mitarbeitern und berechtigten Dienstleistern erfolgt mit angemessenen Schutzpflichten.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung bestimmt sich nach dem jeweiligen Angebot. Rechnungsstellung erfolgt regelmäßig nach Leistungserbringung oder nach vereinbarten Meilensteinen. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Anzahlungen und Teilrechnungen können individuell vereinbart werden. Eine generelle Vorauszahlung für Schulungen wird nicht verlangt.
6. Termine, Stornierung und Absage
Termine und Stornierungsbedingungen für Beratung, Schulungen und Workshops werden im jeweiligen Angebot beziehungsweise Vertrag vereinbart. Es gelten keine pauschalen, hier festgelegten Ausfallgebühren. Gesetzliche Rücktritts- und Verbraucherrechte bleiben unberührt. Bei organisatorisch notwendigen Terminänderungen stimmen sich die Parteien über angemessene Ersatzlösungen ab.
7. Haftung
Consideo haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung im gesetzlich zulässigen Umfang auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt; im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit rechtlich zulässig. Eigenständige Entscheidungen des Auftraggebers und deren Umsetzung sind keine Erfolgsgarantie von Consideo.
8. Recht
Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherrechte; Lübeck ist Gerichtsstand, soweit eine entsprechende Vereinbarung gesetzlich zulässig ist.
